Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ebenholz Lauf
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ebenholz Lauf. Sie gelten für die Nutzung unserer Dienste und Angebote auf der Webseite ebenholz-lauf.de. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag mit Ebenholz Lauf kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung oder Anfrage bestätigen. Wir bemühen uns, alle angebotenen Leistungen mit größter Sorgfalt zu erbringen. Änderungen der Leistungen behält sich Ebenholz Lauf vor, sofern diese nicht den wesentlichen Vertragsinhalt beeinträchtigen.
Pflichten und Mitwirkungspflichten der Kunden
Sie sind verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen. Bei der Nutzung unserer Dienste erwarten wir, dass Sie die geltenden Gesetze und die Rechte Dritter beachten. Jede missbräuchliche Verwendung können wir unterbinden.
Haftung und Gewährleistung
Ebenholz Lauf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten basieren. Für leichte Fahrlässigkeit übernehmen wir keine Haftung, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Sie uns unverzüglich über etwaige Mängel informieren sollten.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unserer Datenschutzerklärung. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauscht werden, behandeln wir mit größter Sorgfalt und geben diese nicht an unbefugte Dritte weiter.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ebenholz Lauf findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Ebenholz Lauf. Diese Regelung gilt auch für Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrags.
Änderungen der Geschäftsbedingungen
Ebenholz Lauf behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, um sie an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben und gelten als genehmigt, sofern Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen.